Verlängerung der Kurzarbeit-Dauer von 12 auf 24 Monate.
Verlängerung der KUG-Erhöhung.
Verlängerung der Übernahme des Sozialversicherungsanteils.
Betroffene Unternehmen erhalten 2% des Jahresumsatzes pro Monat ab dem 4. Monat des Veranstaltungsverbotes als Zuschuss (letzter Jahresabschluss). Dies gilt ausschließlich für Branchen, die 75 – 100% Umsatzverlust (bezogen auf die Vorjahresmonate) erleiden.
Aussetzen des EU-Beihilferahmens für die Phase der COVID-19 Krise in der Veranstaltungswirtschaft. Öffnung der Obergrenze für direkte Hilfen in Höhe von 800 Tsd. Euro je Unternehmen, um auch großen Arbeitgebern in der Veranstaltungswirtschaft wirksam helfen zu können.
Stand 22. Juli 2020